Laborordnung der Elektronik und Elektrotechnik-Labore in TE/MR
Vorbemerkungen:
Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein.
Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.
Lesen Sie diese Regularien und Sicherheitshinweise vor dem ersten Labortermin vollständig durch.
Ziele
Die vorliegende Laborordnung basiert auf verschiedene Prämissen, aus denen sich Handlungsvorgaben ableiten:
Das Infektionsrisiko soll für Laborteilnehmer, dem Laborbetreuer und andere Mitarbeiter im Gebäude so gering wie möglich gehalten werden.
Es soll eine der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz und der Wirtschaftlichkeit entsprechende Nutzung der Labore sicherstellen.
Grundsätzlich werden diese Zielvorgaben durch
Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen
pfleglichen, fachkundigen, sowie zweckbestimmten Umgang mit Bau, Einrichtung, Anlagen und Geräten sowie
sparsamen Verbrauch von Ressourcen
erreicht. Sie sollen helfen, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Benutzer erhalten bleiben, Schäden bei Unfällen vermieden und Umweltbelastungen minimiert werden.
Verantwortliche Personen
Dienst | Telefonnummer | Bemerkung |
Feuer, Rettungsdienst, Unfall | 112 | |
Polizei | 110 | |
Giftnotruf | 0761-192 40 | Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ)
Universitätsklinikum Freiburg |
Unfallarzt Dr. Möldner / Dr. Wenninger | 07131 25860 | Hellmuth-Hirth-Straße 1, 74081 Heilbronn-Sontheim |
Krankenhaus | 07131 490 | Klinikum Heilbronn Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn |
Hausmeister | 07131 504-205 | |
Geltungsbereich
Die vorliegende Laborordnung ist für alle Benutzer der Labore D041 und C028 (ET-Labor, MR2) verbindlich.
Benutzer sind alle Personen, die sich im Wirkbereich eines Experiments, eines Versuches oder Arbeitsprozesses der Labore aufhalten, dort den Geräten umgehen oder die Räume anderweitig nutzen.
Für den Raum D705 gilt diese Laborordnung ebenso und wird beim ersten Besuch durch eine mündliche Einweisung ergänzt.
Pflichten der Benutzer
Die Benutzer haben die vorliegende Laborordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Dokumentiert wird dies schriftlich. Per Unterschrift wird bestätigt, die Laborordnung gelesen und verstanden zu haben.
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Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Ordnung kann dem Benutzer der Arbeitsplatz bzw. die Teilnahme am Laborbetrieb entzogen werden.
Umgang mit Gefahrenstoffen
Gefahrstoffe (wie z.B. Benzin, Lösungsmittel, Säuren, Verdünner, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.
Haftung
Jeder Laborteilnehmer ist selbst für seine Arbeit und die damit verbundenen Handlungen verantwortlich.
Jeder Laborteilnehmer haftet für Schäden, die er durch Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz verursacht.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorliegenden Richtlinien kann der Laborteilnehmer vom Labor ausgeschlossen werden.
organisatorischer Ablauf in den Laboren
Vor Laborveranstaltungen
Die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten.
Informieren Sie in folgenden medizinischen Fällen den Laborbetreuer und kommen Sie in diesem Fall nicht unaufgefordert zum Labor:
Als Getränk darf Mineralwasser mitgebracht werden.
Vor Beginn der Arbeit ist das Waschen und die Desinfektion der Hände auf einer Toilette empfohlen.
Während Laborveranstaltungen
Im Labor ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen notwendig belästigt wird.
Die Benutzer haben sich vor der Durchführung von Experimenten anhand von Experimentiervorschriften, Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen über die Risiken und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Sicherheitshinweise in den Arbeitsvorschriften sind zu beachten.
Flucht- und Rettungswege müssen von Hindernissen und Gefahrenquellen frei sein.
Im Laborbereich ist Essen und Rauchen nicht gestattet. Ausnahmen zum Trinken können nur vom Laborbetreuer/-meister erteilt werden.
Bei Alleinarbeit ist auf die Sicherheit zu achten. Es gilt der Grundsatz: Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn die Arbeit zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe einer zweiten Person nötig macht. Bei Alleinarbeit ist für eine sofortige Verbindung (z.B. durch bereitliegendes Handy) zu einer besetzten Stelle (z.B. Laborbetreuer) zu sorgen.
Gesundheitliche Einschränkungen wie Schwindelgefühl oder Gleichgewichtsstörungen sind dem Laborbetreuer/-meister zu melden.
Umgang mit elektrischen Geräten und Einrichtungen
Versuchsaufbauten dürfen ausschließlich mit Kleinspannungen betrieben werden. (≤25 V
AC bzw. ≤60 V
DC). Diese ist dem bereitgestellten Labornetzteil zu entnehmen. Daher ist es untersagt, Verbindungen zur Netzspannung herzustellen. Einzige Ausnahme sind Netzanschlussleitungen mit ordnungsgemäßem Netzstecker.
Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden. Das Öffnen von Geräteabdeckungen und Verkleidungen an den Praktikumsplätzen ist untersagt.
Achten Sie darauf, dass keine Materialien, wie Büroklammern, Drahtenden, Werkzeuge etc. auf Steckdosenleisten oder Versorgungskanälen liegen.
Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden. Schäden oder Mängel sind sofort dem Laborbetreuer/-meister zu melden. Diese Vorgabe dient der Sicherheit der Laborteilnehmer und der Instandhaltung der Laborgeräte und nicht der Verfolgung eines etwaigen Verursachers des Schadens.
Eigene Versuchsaufbauten sind vor Inbetriebnahme einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Im Bedarfsfall ist eine Abnahme durch einen Laborbetreuer durchzuführen.
Nach Laborveranstaltungen
Nach Beendigung von Versuchen oder anderen Tätigkeiten im Labor, hat der Benutzter dafür zu sorgen, dass
Verhalten bei Unfällen und Bränden
Im Falle von Unfällen und Bränden ist immer auf Selbstschutz zu achten und Ruhe zu bewahren.
Verletzte oder Eingeschlossene sind aus Gefahrenbereichen zu retten.
Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten. Ersthelfer sind telefonisch zu alarmieren.
Bei Stromunfällen darf die unter Spannung stehende Person keinesfalls berührt werden. Der Stromkreis ist sofort mittels NOTAUS oder anderweitig zu unterbrechen.
Bei Ausbruch eines Brandes ist die Feuerwehr zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist ein weiteres Ausbreiten des Brandes nach Möglichkeit zu verhindern. Nichthelfer haben den Gefahrenbereich zu verlassen. Bei einer Räumung des Gebäudes sind die ausgewiesenen Sammelpunkte für Personen aufzusuchen.
Inkrafttreten
Ab dem 29.02.2024 ist diese Laborordnung (letzte Version im Wiki vom 2024/02/29) in den oben genannten Laboren gültig.
gez.
Prof. Dr. Tim Fischer
inhaltlicher Ablauf des ET1 Labors (MR2)
Versuche
Es sind pro Laborteilnehmer sechs Präsenzversuche an sechs verschiedenen Terminen angesetzt.
Die Präsenzversuche werden zu zweit bearbeitet. Die Vorbereitung und Prüfung erfolgt in den gleichen Gruppen.
Für die Durchführung des Labors sind jeweils zwei Blöcke, d.h. 180 min, reserviert.
Alle Dokumente und weiterführenden Informationen stehen im Kurs in ILIAS zur Verfügung.
Vor dem ersten Versuch
Wir empfehlen, die Vorbereitung in Gruppenarbeit durchzuführen. Bereiten sich gründlich für die Versuche vor.
Als Zeitaufwand zur Vorbereitung können Sie pro Versuch je nach Ihren Vorkenntnissen 4 bis 6 Zeitstunden ansetzen.
Die Versuchsunterlagen müssen nicht ausgedruckt und mitgebracht werden.
Nichtteilnahme wegen Verhinderung: Es können nur wichtige Gründe für eine Verhinderung anerkannt werden wie z. B. Krankheit, dringende Familienangelegenheiten etc. Informieren Sie den Laborbetreuer frühzeitig per E-Mail. Der Versuch kann dann am „Nachtermin“ oder im nächsten Semester nachgeholt werden.
Versuchsbeginn im Labor
Bei jedem Labortermin wird Ihre Anwesenheit dokumentiert.
In den ersten 15 Minuten werden spezifische Eigenheiten des jeweiligen Versuchs erklärt. Seien Sie entsprechend pünktlich.
Die Pünktlichkeit wird bei der erfolgreichen Durchführung und damit beim Bestehen des Labors mit bewertet.
Versuchsdurchführung
Das Versuchsprotokoll wird während des Labortermins ausgefüllt, ergänzt und abgeschlossen.
Gehen Sie nach den Anweisung im Versuchsprotokoll vor:
Aufbau,
Messung,
Dokumentation.
Im Versuchsprotokoll machen Sie alle geforderten Eintragungen:
Es empfiehlt sich, das Versuchsprotokoll mit Bleistift und/oder radierbaren Buntstiften auszufüllen.
Beachten Sie:
Messwerte müssen mit den richtigen physikalischen Einheit angegeben,
die Achsen von Diagrammen korrekt beschriftet und
die Einstellungen von Schirmbildern dokumentiert werden.
Alle Laborteilnehmenden vervollständigen ihr eigenes Protokoll.
Ohne aktive Mitarbeit können die Versuche nicht anerkannt werden!
Test
Neben dem Labortermin findet ein Test mit ca. 15-20 Minuten Dauer für die Laborgruppe statt.
Der Test zu den Präsenzlaboren findet im Büro D025b (Prof. Fischer) statt, Details werden in ILIAS angegeben.
Inhalt der mündlichen Prüfung sind Fragen und Aufgaben zu den physikalischen Grundlagen des aktuellen Versuchs.
Anerkennung des Labors
Das Labor wird anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Versuchsende
Voraussetzung für den Abschluss der Versuche ist ein vollständig bearbeitetes, fehlerfreies Protokoll.
Achten Sie auf eine saubere Darstellung.
Jeder Laborteilnehmer lässt ein Protokoll vom Laborbetreuer als „anerkannt“ abzeichnen.
Der Laborbetreuer dokumentiert dies.
Für die Präsenzversuche findet keine Nachbearbeitung statt, auch nicht in Hausarbeit.
Bauen Sie Ihren Versuch erst dann ab, wenn das Protokoll abgezeichnet ist.
Räumen Sie Ihren Laborplatz auf und bringen Sie ihn in einen ordentlichen Zustand.