Inhaltsverzeichnis

Laborordnung der Elektronik und Elektrotechnik-Labore in MR T1

Vorbemerkungen:

Ziele

Die vorliegende Laborordnung basiert auf verschiedene Prämissen, aus denen sich Handlungsvorgaben ableiten:

  1. Das Infektionsrisiko soll für Laborteilnehmer, dem Laborbetreuer und andere Mitarbeiter im Gebäude so gering wie möglich gehalten werden.
  2. Es soll eine der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz und der Wirtschaftlichkeit entsprechende Nutzung der Labore sicherstellen.

Grundsätzlich werden diese Zielvorgaben durch

Verantwortliche Personen

Tätigkeit Name Durchwahl email
Verantwortlicher Hochschullehrer Prof. Dr. Tim Fischer 07131 504-524 tim.fischer@hs-heilbronn.de
Laborbetreuer Ralf Ziegler 07131 504-306 ralf.ziegler@hs-heilbronn.de
Sicherheitsbeauftragte/r Armin Krüger 07131 504-377 armin.krueger@hs-heilbronn.de
Fachkraft für Arbeitssicherheit Thomas Mayer 07063 951 137 thomas.mayer@tme-online.de
Ersthelfer 07131 504-590/-286 07131 504-286 uwe.feder@hs-heilbronn.de

Informationen für Notfälle

DienstTelefonnummerBemerkung
Feuer, Rettungsdienst, Unfall112
Polizei110
Giftnotruf0761-192 40Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ)
Universitätsklinikum Freiburg
Unfallarzt Dr. Möldner / Dr. Wenninger07131 25860Hellmuth-Hirth-Straße 1, 74081 Heilbronn-Sontheim
Krankenhaus07131 490Klinikum Heilbronn Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn
Hausmeister07131 504-205

Geltungsbereich

Pflichten der Benutzer

Umgang mit Gefahrenstoffen

Haftung

organisatorischer Ablauf in den Laboren

Vor Laborveranstaltungen

Während Laborveranstaltungen

Umgang mit elektrischen Geräten und Einrichtungen

Nach Laborveranstaltungen

Nach Beendigung von Versuchen oder anderen Tätigkeiten im Labor, hat der Benutzter dafür zu sorgen, dass

Verhalten bei Unfällen und Bränden

Inkrafttreten

Ab dem 08.03.2022 ist diese Laborordnung (letzte Version im Wiki vom 2023/03/08) in den oben genannten Laboren gültig.

gez.
Prof. Dr. Tim Fischer





inhaltlicher Ablauf des ET1 Labors (MR2)

Versuche

Vor dem ersten Versuch

Versuchsbeginn im Labor

Versuchsdurchführung

Test

Anerkennung des Labors

Das Labor wird anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Versuchsende