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Laborordnung der Labore für elektronische Systeme in MR T1

Vorbemerkung: Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet.

Ziele

Die vorliegende Laborordnung soll eine der Arbeitssicherheit, dem Umweltschutz und der Wirtschaftlichkeit entsprechende Nutzung der Labore sicherstellen.
Grundsätzlich werden diese Zielvorgaben durch

  • pfleglichen, fachkundigen, sowie zweckbestimmten Umgang mit Bau, Einrichtung, Anlagen und Geräten sowie
  • sparsamen Verbrauch von Ressourcen

erreicht. Sie sollen helfen, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Benutzer erhalten bleiben, Schäden bei Unfällen vermieden und Umweltbelastungen minimiert werden.

Verantwortliche Personen

TätigkeitNameDurchwahl
Verantwortlicher HochschullehrerProf. Dr. Tim Fischer524
Verantwortlicher LabormeisterMartin Spohrer306
Sicherheitsbeauftragte/rArmin Krüger377
Fachkraft für ArbeitssicherheitThomas Mayer618
ErsthelferMartin Spohrer306

Die Nummern können wie angegeben direkt von Hochschultelefonnetz gewählt werden. Vorwahl z.B. für Wahl aus dem Mobiltelefonnetz lautet: +49 7131 /504 -

Informationen für Notfälle

DienstTelefonnummerBemerkung
Feuer, Rettungsdienst, Unfall0-112
Polizei0-110
Giftnotruf0-0761-192 40Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ)
Universitätsklinikum Freiburg
Unfallarzt Dr. Möldner / Dr. Wenninger0-25860Hellmuth-Hirth-Straße 1, 74081 Heilbronn-Sontheim
Krankenhaus0-490Klinikum Heilbronn Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn
Hausmeister205

Geltungsbereich

Die vorliegende Laborordnung ist für alle Benutzer der Labore D136, D137 und D706 verbindlich. Benutzer sind alle Personen, die sich im Wirkbereich eines Experiments, eines Versuches oder Arbeitsprozesses der Labore aufhalten oder dort mit Maschinen oder Geräten umgehen.

Pflichten der Benutzer

  • Die Benutzer haben die vorliegende Laborordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Dokumentiert wird dies schriftlich. Per Unterschrift wird bestätigt, die Laborordnung gelesen und verstanden zu haben.
  • Dem Benutzer bestätigt, dass er die Hausordnung der Hochschule Heilbronn anerkennt.
  • Bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Pflichten aus dieser Ordnung kann dem Benutzer der Arbeitsplatz bzw. die Teilnahme am Laborbetrieb entzogen werden.

Schutzmaßnahmen

  • lm Labor ist so zu arbeiten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen notwendig belästigt wird.
  • Die Benutzer haben sich vor der Durchführung von Experimenten anhand von Experimentiervorschriften, Betriebsanweisungen und Bedienungsanleitungen über die Risiken und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu informieren. Sicherheitshinweise in den Arbeitsvorschriften sind zu beachten.
  • Flucht- und Rettungswege müssen von Hindernissen und Gefahrenquellen frei sein. Sicherheitsbeeinträchtigende Mängel an Bau, Anlagen oder Ausrüstung sind zu melden.
  • Im Laborbereich ist Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet. Ausnahmen können nur vom Laborleiter/-meister erteilt werden.
  • Studierende und Bedienstete dürfen nur Arbeiten durchführen, die den ihnen gegebenen Anweisungen entsprechen. Anordnungen der Laborleiter und der Bediensteten sind zu befolgen.
  • Das Installieren oder Deinstallieren von Software auf den Labor- und Arbeitsplatzrechnern ist untersagt, sofern dies nicht mit dem Laborleiter/-meister abgesprochen worden ist.
  • Der Laborleiter/-meister regelt die Öffnungszeiten und Zutrittsberechtigungen zu den Laboren.
  • Nach Möglichkeit ist Alleinarbeit zu vermeiden. Es gilt der Grundsatz: Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn die Arbeit zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe einer zweiten Person nötig macht. Bei Alleinarbeit ist für eine sofortige Verbindung (z.B. durch bereitliegendes Handy) zu einer besetzten Stelle (z.B. Hausmeister) zu sorgen.
  • Die Person, welche als letzte das Labor verlässt, hat dafür zu sorgen, dass
    1. die weiter unten genannten Punkte für Beendigung von Versuchen mit Geräte und Komponenten eingehalten werden,
    2. alle Rechner ausgeschalten sind,
    3. der Haupt-Notaus gedrückt wird,
    4. alle Fenster verschlossen sind,
    5. das Labor verschlossen ist,
    6. und danach der Schlüssel zurückgegeben wird.
  • Zuwiderhandlung kann den Entzug eines ausgegebenen Schlüssels zur Folge haben.
  • Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden.
  • Schadhafte Geräte dürfen nicht verwendet werden. Schäden oder Mängel sind sofort dem Laborleiter/-meister zu melden. Diese Vorgabe dient der Sicherheit der Laborteilnehmer und der Instandhaltung der Laborgeräte und nicht der Verfolgung eines etwaigen Verursachers des Schadens. Die Vorgabe ist auch bei ausgeliehenen Materialien zu beachten.
  • Eigene Versuchsaufbauten sind vor Inbetriebnahme einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Im Bedarfsfall ist eine Abnahme durch einen Betreuer durchzuführen.
  • Nach Beendigung von Versuchen oder anderen Tätigkeiten im Labor, hat der Benutzter dafür zu sorgen, dass
    • der Arbeitsplätz sauber und ordentlich verlassen wird,
    • der spannungsfreie Zustand hergestellt ist,
    • die verwendeten Geräte, Werkzeuge und Bauteile aufgeräumt sind,
    • optische Instrumente abgedeckt sind,
    • der Ofen ausgeschaltet ist.
  • Versuchsaufbauten dürfen nur mit Kleinspannungen betrieben werden. (≤25 V AC bzw. ≤60 V DC)
  • Vorsicht bei Versuchsteilen, die sich während des Versuchs stark erwärmen können, es besteht die Gefahr von Brandverletzungen und Bränden! Dies gilt auch für Lötkolben und Reflow-Ofen.
  • Nach Verlassen des Labors sind die Hände gründlich zu waschen.
  • Im Falle eines medizinischen Implantates (z.B. Herzschrittmacher) von chronischen Krankheiten (z.B. Epilepsie) oder sonstiger gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen ist der Sicherheitsbeauftragten der Fakultät oder der Laborleiter/-meister zu informieren.
  • Im Falle einer Schwangerschaft sind die Mitarbeiter der „Familiengerechte Hochschule“ des Studentischen Servicebüros zu informieren.
  • Gesundheitliche Einschränkungen wie Schwindelgefühl, Gleichgewichtsstörungen oder Einschränkungen wie im Punkt vorher genannt, sind dem Laborleiter/-meister zu melden.

Verhalten bei Unfällen und Bränden

  • Im Falle von Unfällen und Bränden ist immer auf Selbstschutz zu achten und Ruhe zu bewahren.
  • Verletzte oder Eingeschlossene sind aus Gefahrenbereichen zu retten.
  • Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten. Ersthelfer sind telefonisch zu alarmieren.
  • Bei Stromunfällen darf die unter Spannung stehende Person keinesfalls berührt werden. Der Stromkreis ist sofort mittels NOTAUS oder anderweitig zu unterbrechen.
  • Bei Ausbruch eines Brandes ist die Feuerwehr zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist ein weiteres Ausbreiten des Brandes nach Möglichkeit zu verhindern. Nichthelfer haben den Gefahrenbereich zu verlassen. Bei einer Räumung des Gebäudes sind die ausgewiesenen Sammelpunkte für Personen aufzusuchen.

Inkrafttreten

Ab dem 01.09.2018 ist diese Laborordnung (letzte Version im Wiki vom 2018/08/28) in den oben genannten Laboren gültig.
Diese Ordnung wird in allen oben genannten Laboren publiziert.

gez.
Prof. Dr. Tim Fischer