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-  * Nach dem Landeshochschulgesetzt (z.B. LHG BW § 49 (7)) sollen die zuständigen Hochschulgremien über das Ergebnis der Tätigkeit unterrichtet werden. In der Regel ist der genaue Ablauf auf den Hochschulseiten zu finden.  +  * Nach dem Landeshochschulgesetz (z.B. LHG BW § 49 (7)) sollen die zuständigen Hochschulgremien über das Ergebnis der Tätigkeit unterrichtet werden. In der Regel ist der genaue Ablauf auf den Hochschulseiten zu finden.  
   * Bei der Deputatsrückmeldung ist die Freistellung zu berücksichtigen.   * Bei der Deputatsrückmeldung ist die Freistellung zu berücksichtigen.
  
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   * An der HHN war ein Bericht zu schreiben. Dieser ist [[publications:abschlussbericht_des_sabbaticals_im_ws_2023|hier]] zu finden.   * An der HHN war ein Bericht zu schreiben. Dieser ist [[publications:abschlussbericht_des_sabbaticals_im_ws_2023|hier]] zu finden.
   * Im LHG BW und der LVVO wird nicht explizit beschrieben, ob durch das Forschungsfreisemester Deputat abgebaut wird, oder ob dies deputatsneutral abläuft.    * Im LHG BW und der LVVO wird nicht explizit beschrieben, ob durch das Forschungsfreisemester Deputat abgebaut wird, oder ob dies deputatsneutral abläuft. 
-    * In der [[https://www.landtag-bw.de/resource/blob/263100/07140ae49a435510a8b2caf9f316fa86/17_5118_D.pdf|Drucksache 17 / 5118 des Landtags Baden Württemberg]] (18.2.4 Umfang der Freistellung) wird aber beschreiben, dass "[d]er Sinn und Zweck des Forschungssemesters [aus]schließt [...], dass die Freistellung zur Erarbeitung von übertragbaren Guthaben in der Lehre verwendet wird."  +    * In der [[https://www.landtag-bw.de/resource/blob/263100/07140ae49a435510a8b2caf9f316fa86/17_5118_D.pdf|Drucksache 17/5118 des Landtags Baden Württemberg]] (18.2.4 Umfang der Freistellung) wird beschrieben, dass "[d]er Sinn und Zweck des Forschungssemesters [aus]schließt [], dass die Freistellung zur Erarbeitung von übertragbaren Guthaben in der Lehre verwendet wird." Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in Einzelfällen ein "positiven Saldo" von Dekanen mit dem Hinweis „keine Anrechnung von Lehre in Forschungssemestern“ wieder auf null zurückgestuft wurde. 
-    * Daneben ist allgemein eine Freistellung (z.B. für die Tätigkeit als Dekan) dadurch gekennzeichnet, dass dies kein Deputatnechteil erzeugt. \\ >> Die Freistellung für das Sabbatical sollte also deputatsneutral sein.+    * Daneben ist allgemein eine Freistellung (z. B. für die Tätigkeit als Dekan) dadurch gekennzeichnet, dass dies kein Deputatsnachteil erzeugt. \\ \\ >> Die Freistellung für das Sabbatical sollte also deputatsneutral sein.
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