bei der Planung von Ergänzungs- oder Neuausstattungen von Räumen durch externe Personen (Firmen) ist folgendes zu beachten:

  • Weisen Sie den Planer vor dem Vororttermin darauf hin, dass die Planung unabhängig von der Auftragsvergabe erfolgt.
  • Klären Sie vor dem Vororttermin mit dem Planer ab ob die die Planung unabhängig von der Auftragsvergabe kostenlos ist oder ob die Planung kostenpflichtig ist.
  • Bei einer kostenpflichtige Planung muss vor der Beauftragung eine dezentrale Bestellung durchgeführt werden. Bei den Wertgrenzen gilt das Gleiche wie bei anderen Bestellungen.
  • Bei der Auswahl der Planer sind Sie an keine Firma gebunden.
  • Wenn eine ganzer Raum neu ausgestattet werden soll muss die Planung produktneutral erfolgen. Soll auf eine produktneutrale Planung verzichtet werden müssen dafür entsprechende Gründe vorliegen. Dies sind vor der Planung mit der Zentralen Beschaffung Heilbronn abzustimmen.
  • Bei Ergänzungsbeschaffungen sind Produktvergaben erlaubt.